Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 3. September 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutern den Rahmen für die Planung und Durchführung individuell vereinbarter, physischer Veranstaltungen durch Abend Qeria. Als Eventagentur Berlin konzipiert Abend Qeria persönliche Offline-Erlebnisse für Unternehmen, private Gastgeber und Gruppen – von Firmenfeiern, Geburtstagen und Teambuilding bis zu privaten Feiern, Themenabenden und Casino-Events. Leistungen, Termine, Orte und Konditionen ergeben sich jeweils aus dem konkreten Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

Inhaltsübersicht

Die folgenden Sprungmarken führen direkt zu den einzelnen Regelungsbereichen. Jeder Link entspricht der Nummer und dem Titel des jeweiligen Kapitels; die vollständigen Inhalte bleiben dabei jederzeit im Dokument zugänglich.

  1. 011. Geltungsbereich
  2. 022. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
  3. 033. Leistungen, Drittleistungen und Mitwirkung
  4. 044. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  5. 055. Änderungen, Absage und Rücktritt
  6. 066. Verantwortung, Haftung und Schlussbestimmungen

01

1. Geltungsbereich

1.1

Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge zwischen Abend Qeria und Kundinnen beziehungsweise Kunden über die Konzeption, Organisation und Durchführung individuell vereinbarter Veranstaltungen. Die Leistungen können beispielsweise Firmenfeiern, private Feiern, Geburtstagsfeiern, Teambuilding-Formate, Themenabende und Casino-Abende umfassen. Sie richten sich an Unternehmen, private Gastgeber und Gruppen, soweit im individuellen Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Abend Qeria arbeitet als deutsche Veranstaltungsagentur Berlin projektbezogen; maßgeblich bleiben daher stets die für den jeweiligen Anlass abgestimmten Vereinbarungen.

1.2

Physische Offline-Veranstaltungen

Gegenstand der Leistungen sind persönliche, vor Ort stattfindende Erlebnisse und keine digitalen Spiel- oder Wettangebote. Bei Casino-Themenabenden können elegante Pokertische, Roulette- und Blackjack-Tische sowie Casino-Lounge-Konzepte Teil der Eventgestaltung sein, sofern dies vereinbart wurde. Diese Elemente dienen der Unterhaltung und der Face-to-Face-Interaktion im Rahmen einer physischen Veranstaltung. Offline-Erlebnisse vor Ort.

02

2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

2.1

Unverbindliche Anfrage

Anfragen über die Website, per E-Mail oder über andere Kontaktwege dienen zunächst der Abstimmung von Anlass, Rahmen und individuellen Anforderungen. Eine Anfrage ist noch keine verbindliche Buchung. Für eine passgenaue Planung können insbesondere Angaben zum gewünschten Termin, zum Ort, zur Gästezahl, zum Anlass und zu den gewünschten Leistungen relevant sein. Je klarer diese Eckdaten vorliegen, desto besser lässt sich ein Konzept für den tatsächlichen Veranstaltungsrahmen einordnen.

Details zur Vorbereitung: Eventplanung

2.2

Individuelles Angebot

Abend Qeria erstellt auf Grundlage der abgestimmten Anforderungen ein individuelles Angebot, dessen Inhalt und Bedingungen maßgeblich sind. Darin werden der geplante Leistungsumfang, die Vergütung, gegebenenfalls Termine sowie weitere projektspezifische Vorgaben konkretisiert. Die Zusammenstellung berücksichtigt den jeweiligen Anlass und das abgestimmte Konzept. Maßgeblich ist das individuelle Angebot; diese AGB ersetzen keine dort enthaltenen, auf das konkrete Event bezogenen Angaben.

2.3

Zustandekommen der Vereinbarung

Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Vereinbarung beziehungsweise Annahme zustande. Der genaue Mechanismus richtet sich nach dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sollen im projektbezogenen Austausch dokumentiert werden, damit Leistungsumfang und Rahmen für beide Seiten nachvollziehbar bleiben. Unverbindliche Vorgespräche oder einzelne Ideenabstimmungen begründen für sich genommen keine allgemeine Verpflichtung zur Durchführung.

03

3. Leistungen, Drittleistungen und Mitwirkung

3.1

Vereinbarter Leistungsumfang

Geschuldet sind ausschließlich die im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen. Die Konzeption kann atmosphärische Eventgestaltung, Casino-Lounge-Elemente sowie physische Poker-, Roulette- oder Blackjack-Tische umfassen, wenn diese vereinbart sind. Umfang und Ausgestaltung richten sich nach Anlass, Location, Gästezahl und Konzept. Beispiele beschreiben mögliche Bestandteile einer individuellen Planung; sie gehören nicht automatisch zu jeder Veranstaltung und ersetzen keine konkrete Leistungsbeschreibung.

Beispielhaft vereinbarte Elemente werden im jeweiligen Projektkonzept eingeordnet.

3.2

Leistungen Dritter

Soweit für ein Event Leistungen Dritter erforderlich oder vereinbart sind, werden deren Rolle und die projektspezifischen Bedingungen transparent im jeweiligen Angebot beziehungsweise in ergänzenden Vereinbarungen berücksichtigt. Drittleistungen gehören nicht stillschweigend zum Leistungsumfang. Welche Aufgaben, Bedingungen oder Abstimmungen im Einzelfall relevant sind, ergibt sich aus der konkreten Planung und den dazu getroffenen Vereinbarungen.

3.3

Erforderliche Mitwirkung

Kundinnen und Kunden stellen die für Planung und Durchführung notwendigen, zutreffenden Informationen und abgestimmten Entscheidungen rechtzeitig im projektbezogenen Rahmen bereit. Dazu können etwa Angaben zu Veranstaltungsort, Zeitplan, Gästezahl, Zugängen und besonderen Anforderungen gehören. Änderungen relevanter Rahmenbedingungen sollen ohne Verzögerung mitgeteilt werden, damit sie in der gemeinsamen Abstimmung berücksichtigt werden können. Die erforderliche Mitwirkung richtet sich stets nach dem konkreten Event und dessen vereinbartem Ablauf.

Projektinformationen bilden die Grundlage einer sicheren und stimmigen Umsetzung.

04

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1

Individuelle Vergütung

Die Vergütung für das jeweilige Event ergibt sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Sie richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und dem jeweiligen Veranstaltungsrahmen. Diese Seite nennt bewusst keine pauschalen Preise, weil Abend Qeria individuelle Konzepte für unterschiedliche Anlässe plant. Die konkrete Kalkulation gehört deshalb in die projektbezogenen Vertragsunterlagen.

4.2

Zahlungsmodalitäten

Zeitpunkt, Art und gegebenenfalls weitere Bedingungen der Zahlung werden im konkreten Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer ergänzenden Vereinbarung festgelegt. Entscheidend ist die jeweils getroffene Vereinbarung, nicht eine allgemein unterstellte Zahlungsregel. Bei Rückfragen zum Angebot ist der projektbezogene Austausch maßgeblich, damit Konditionen und Umfang in ihrem konkreten Zusammenhang gelesen werden können.

Bitte prüfen Sie die projektbezogenen Konditionen in Ihren Vertragsunterlagen.

05

5. Änderungen, Absage und Rücktritt

5.1

Änderungswünsche

Wünsche zur Änderung von Leistungsumfang, Termin, Ort oder sonstigen Eckdaten werden im projektbezogenen Austausch geprüft und bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Die Auswirkungen auf Ablauf, Verfügbarkeit, Leistungsumfang oder Vergütung können vom konkreten Änderungswunsch abhängen. Eine Änderung ist daher nicht automatisch umsetzbar. Maßgeblich bleibt, was für den jeweiligen Anlass abgestimmt und anschließend verbindlich vereinbart wird.

5.2

Absage und Rücktritt

Regelungen zu Absage, Rücktritt, Terminverschiebung und möglichen Folgen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder gesonderten Vereinbarungen. Kundinnen und Kunden sollten die für ihr konkretes Event vereinbarten Bedingungen sorgfältig prüfen. Diese AGB legen ohne weitere Grundlage weder pauschale Fristen noch Stornokosten oder sonstige Folgen fest, da diese vom jeweiligen Projekt und den dazu getroffenen Vereinbarungen abhängen können.

Bitte prüfen Sie bei einer Absage oder gewünschten Verschiebung die Konditionen Ihrer individuellen Vertragsunterlagen.

5.3

Unvorhersehbare Ereignisse

Bei Umständen, die außerhalb der jeweils zumutbaren Kontrolle liegen, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen im Rahmen der konkreten Vereinbarung und der anwendbaren gesetzlichen Regelungen ab. Diese allgemeine Einordnung ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung und legt keine einseitigen Rechtsfolgen fest. Für die konkrete Situation bleiben die getroffenen Vereinbarungen und die gesetzlichen Vorgaben maßgeblich.

06

6. Verantwortung, Haftung und Schlussbestimmungen

6.1

Verantwortung im vereinbarten Rahmen

Die Verantwortung von Abend Qeria richtet sich nach den individuell vereinbarten Leistungen und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB treffen keine pauschale Haftungsbegrenzung. Kundinnen und Kunden sollten projektspezifische Vereinbarungen gemeinsam mit diesen AGB lesen, damit die für ihr Event vorgesehenen Leistungen, Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen in ihrem jeweiligen Zusammenhang nachvollziehbar bleiben.

6.2

Datenschutz und Kommunikation

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung beschrieben. Für projektbezogene Rückfragen gelten die vereinbarten Kommunikationswege. Eine sachliche Rückfrage kann auch per E-Mail an [email protected] gerichtet werden. Die Bearbeitung der Anfrage und die weitere Abstimmung erfolgen jeweils im Zusammenhang mit dem konkreten Projekt und den dazu vorliegenden Informationen.

6.3

Geltung und Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit dies rechtlich zulässig ist. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten, soweit erforderlich, die gesetzlichen Regelungen. Diese Schlussbestimmung ergänzt keine weitergehenden Aussagen zu Rechtswahl, Gerichtsstand oder Streitbeilegung; maßgeblich bleiben die anwendbaren gesetzlichen Vorgaben und die individuellen Vereinbarungen.

Stand: 3. September 2026